Flugbetrieb

Bestimmungen an Wochentagen, Sonntagen und Feiertagen

Bestimmungen an Wochentagen

  • Montag bis Samstag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
  • Ein Flugverbot gilt von 12.00 bis 13.00 Uhr.

Bestimmungen an Sonntagen

  • Ab 14 Uhr bis zum Sonnenuntergang ist das Fliegen erlaubt.
  • Am Morgen bis und 14 Uhr gilt ein Flugverbot.

An Sonntagen sind folgende Flugmodelle zugelassen

  • Ausschliesslich Flugmodelle mit Elektromotor.
  • Motorflugmodelle bis zu einer Spannweite von 170 cm.
  • Segelflugmodelle bis zu einer Spannweite von 300 cm.
  • Zugelassen sind F3J-Thermiksegler mit einer Spannweite von über 300 cm.

Einschränkungen im Flugbetrieb

  • Lärmintensive Flugmanöver sind verboten.
  • Liegenschaften dürfen nicht überflogen werden.
  • Es gilt, die Sonntagsruhe der Anwohner zu berücksichtigen und einen entsprechend grossen Abstand zu den Liegenschaften zu waren.

Flugfreie Tage 2023

Denk bitte daran die flugfreien Tage zu berücksichtigen. Es gilt an folgenden Feiertagen ein Flugverbot auf dem Gelände. Für Ostermontag, Pfingstmontag und 1. August gelten die Sontags-Einschränkungen gemäss Platzreglement.

Sonntag 01. Januar 2023 Ganzer Tag Neujahrstag
Freitag 07. April 2023 Ganzer Tag Karfreitag
Sonntag 09. April 2023 Ganzer Tag Ostern
Donnerstag 18. Mai 2023 Ganzer Tag Auffahrt
Sonntag 28. Mai 2023 Ganzer Tag Pfingsten
Donnerstag 08. Juni 2023 Ganzer Tag Fronleichnam
Dienstag 15. August 2023 Ganzer Tag Maria Himmelfahrt
Mittwoch 01. November 2023 Ganzer Tag Allerheiligen
Sonntag 24. Dezember 2023 Ganzer Tag Heiliger Abend
Montag 25. Dezember 2023 Ganzer Tag Weihnachten
Dienstag 26. Dezember 2023 Ganzer Tag Stephanstag